Durchführung von Corona-Selbsttests nach dem 30. Juni 2021

Sehr geehrte Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

auch nach dem 30. Juni 2021 bleibt die Testpflicht wie bisher, also zweimal wöchentlich, an den Schulen bestehen. Allerdings ist nun, ohne Zustimmung der schulischen Gremien, eine individuelle häusliche Testung zugelassen, sofern die Eltern oder volljährige Schüler*innen eine qualifizierte Erklärung über das negative Ergebnis eines unter Aufsicht zu Hause durchgeführten Test vorlegen. Hierzu ist das anhängende Formular zu nutzen.  Die Tests werden nicht von der Schule zur Verfügung gestellt. Selbstverständlich wird auch der Nachweis eines negativen Tests durch eine qualifizierte Teststelle anerkannt.

Ich wünsche Ihnen/euch und Ihren/euren Familien zwei entspannte Restwochen bis zu den wohlverdienten Ferien.

Claudia Schaub

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