Schulsozialarbeit
Wann kann ich mich als Schüler/in an die Schulsozialarbeiterin wenden?
Als Schüler/in kann ich mich an die Schulsozialarbeiterin wenden, wenn ich...
- Stress in der Schule habe, z.B. Probleme mit Lehrern oder Mitschülern
- Ärger zu Hause mit der Familie oder mit Freunden habe
- Fragen zu Themen wie Freundschaft und Liebe, aber auch zu Gewalt und Mobbing etc. habe
- einfach jemanden suche, der sich Zeit für mich nimmt und mir zuhört
Wichtig: Alles was ihr erzählt, wird ohne euer Einverständnis auch nicht weitergesagt. Die Schulsozialarbeiterin hat Schweigepflicht!
Wann kann ich mich als Elternteil an die Schulsozialarbeiterin wenden?
Als Elternteil kann ich mich an die Schulsozialarbeiterin wenden, wenn ich...
- mir Sorgen um mein Kind mache, weil ich das Gefühl habe, dass es sich verändert hat und ich nicht mehr an es herankomme
- befürchte, dass mein Kind Probleme in der Schule hat
- mit meinem Kind nicht mehr zurechtkomme oder mich in einer anderen schwierigen Situation befinde und Hilfe benötige
- Begleitung für Gespräche mit Lehrern oder Lehrerinnen wünsche
Im Beratungsgespräch mit der Schulsozialarbeiterin finde ich jemanden, der...
- mir zuhört und meine Sorgen und Probleme ernst nimmt
- mit mir gemeinsam nach Lösungen für meine Probleme sucht und mich bei der Umsetzung unterstützen kann
- mir gegebenenfalls auch andere Hilfsangebote vermitteln kann
- nichts von dem Besprochenen weitererzählt, wenn ich das nicht möchte
Mein Büro befindet sich im Raum 107 und ich bin in der Schule:
montags: 8:30 bis 12:30 Uhr
dienstags: 8:30 bis 15:30 Uhr
mittwochs: 8:30 bis 12:30 Uhr
donnerstags: 8:30 bis 15:30 Uhr
freitags bin ich nicht in der Schule
Meine Kontaktdaten sind:
Dipl. Päd. Corinna Jung, Schulsozialarbeiterin
Telefon: 02626/978423
Handy: 0160/7408148
E-Mail: sozialarbeit@oberwaldschule-selters.de