Gerichtsbesuch in Montabaur

Bericht zum Gerichtsbesuch in Montabaur am 12.01.2024

Am 12.01.2024 besuchte die Klasse 10a, mit ihrem Klassenlehrer Herr Knopp, einen Gerichtsprozess im Amtsgericht Montabaur.

Dem Angeklagten wurde zur Last gelegt, dass er im Oktober 2022 auf der Kirmes in Selters mehrere Körperverletzungsdelikte unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln begangen haben soll. An dem Gerichtsprozess nahmen ein Richter, eine Staatsanwältin, eine Gerichtsmedizinerin, der Angeklagte, ein Verteidiger, Zuschauer sowie 6 Zeugen und eine Protokollantin teil.

Der Richter eröffnete die Hauptverhandlung gegen den 22-jährigen, vorbestraften jungen Mann. Diese begann mit der Anklageerhebung durch die Staatsanwältin. Die Staatsanwältin schilderte, dass sich der Angeklagte am 15.10.2022 am späten Abend im Bereich des Kirmesgeländes in Selters aufhielt. Gemäß den Zeugenaussagen trat der Angeklagte, in seiner Freundesgruppe von drei Personen mehrfach, ohne ersichtlichen Grund auf einen jungen Mann ein, der wehrlos am Boden lag. Darüber hinaus soll er mit seiner Faust gezielt in Richtung des Gesichts eines anderen jungen Mannes geschlagen haben, wobei er dessen Nase brach.

Das Opfer berichtete, er habe nicht nur physischen Schaden erlitten, sondern auch psychischen, und musste sogar operiert werden. Die Verletzungen wurden auch deutlich an den Lichtbildern, die während des Gerichtsprozesses gezeigt wurden. Im Verlauf des Gerichtsverfahrens wurde die Vermutung bestätigt, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt des Vorfalls unter dem Einfluss von Rauschmitteln stand. Dies konnte jedoch sein aggressives Verhalten nicht entschuldigen, da er laut einer weiteren jungen Zeugin bereits am frühen Abend respektlos gegenüber anderen war und sie ohne jeglichen Grund als „Schlampe“ bezeichnet hat. Die beiden Polizisten, die ebenfalls zur Aussage vor Ort waren, bestätigten dies und unterstützten die Vermutung, dass der Angeklagte unter dem Einfluss von Rauschmitteln stand.

Nachdem alle sechs Personen ausgesagt hatten, äußerte sich die Ärztin zu dem Vorfall. Dabei ging sie hauptsächlich auf den Einfluss der Rauschmittel ein und klärte darüber auf, ob der Rauschmittelkonsum Auswirkungen auf die Tat gehabt habe. Sie stellte fest, dass die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten nicht wesentlich beeinträchtigt war. Danach folgten die Plädoyers der Staatsanwältin und des Verteidigers. Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und 6 Monaten ohne Bewährung. Anschließend nannte der Verteidiger nochmals alle Gründe, warum eine Bewährungsstrafe angemessen sei. Als letztes las der Angeklagte einen selbst formulierten Brief vor, in dem er sich unter anderem für seine Tat entschuldigte.

Der Richter verkündete nun das Urteil einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 2 Monaten ohne Bewährung und wies den 22-jährigen nochmals gehörig zurecht.

Insgesamt empfanden wir den Gerichtsbesuch als sehr gelungen, da wir dadurch einen guten Einblick in die Gerichtswelt und somit einen Teil unseres Rechtssystems erlangen durften. Nun wissen wir, wie ein Gerichtsprozess genau abläuft und dass diese in manchen Fällen sogar ziemlich langwierig sein können. Der Prozess dauerte an diesem Tag ganze 5 Stunden.

Aus dem Gerichtsprozess lässt sich mitnehmen, dass es nicht ratsam wäre, so eine Laufbahn wie der Angeklagte einzuschlagen, da es nur Nachteile mit sich bringt.

Sina, Larissa und Alisa (10a)

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