Abschlüsse und Übergangsberechtigungen

Abschlüsse an der IGS Selters

An der Integrierten Gesamtschule können folgende Abschlüsse und Berechtigungen erworben werden:

  • der Abschluss der Besonderen Berufsreife (Förderschüler am Ende der Klst. 9)
  • der Abschluss der Berufsreife (am Ende der Klassenstufe 9)
  • der Qualifizierte Sekundarabschluss I (am Ende der Klassenstufe 10)
  • die Berechtigung zum Übergang in die Jahrgangsstufe 11 der Oberstufe (am Ende der Klassenstufe 10)
  • der schulische Teil der Fachhochschulreife (am Ende der Stufe 12)
  • die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) (am Ende der Stufe 13)

Ab der Klassenstufe 8 erhalten die Schülerinnen und Schüler halbjährlich Abschlussprognosen, die erkennen lassen, welcher Schulabschluss nach gegenwärtigem Leistungsstand mindestens erreicht werden kann.

Niveaustufen (Kurse) und Fächer:

Für die verschiedenen Abschlüsse müssen am Ende der Klassenstufen 9 und 10 verschiedene Bedingungen erfüllt sein:

Kurse in den Klassenstufen 7 – 8: G-Kurs und E-Kurs Englisch, Mathematik
Kurse in der Klassenstufe 9: G-Kurs und E-Kurs Deutsch, Englisch, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie
Kurse in der Klassenstufe 10:

E1-Kurs und E2 – Kurs

Deutsch, Englisch, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, (Französisch)

Der G-Kurs (Grundkurs) entspricht einem niedrigeren Lern- und Leistungsniveau,
der E-Kurs (Erweiterungskurs) einem höheren Lern- und Leistungsniveau.

Der E1-Kurs (Erweiterungskurs 1) entspricht dem mittleren,
der E2-Kurs (Erweiterungskurs 2) dem höchsten Lern- und Leistungsniveau.

(Die Zuweisung in den G-, E-, E1- oder E2-Kurs hängt vom Leistungs- und Arbeitsverhalten der Schülerin/des Schülers ab.)

Abschluss Besondere Berufsreife (Sonderschulordnung)

(SchülerInnen mit dem Förderschwerpunkt "Lernen")

Notenbedingungen

Mindestens ausreichende Leistungen in allen Fächern.

1) Höchstens ein Hauptfach aus D, Ma, WPF unter ausreichend.
2) Übrige Fächer: höchstens drei Fächer unter ausreichend

Abschluss Berufsreife (ÜSchO §74)

Notenbedingungen:
E-Kurse werden um eine Notenstufe besser auf G-Kurs-Niveau umgerechnet,
Bsp.: E-Kurs ausreichend = G-Kurs befriedigend

1) Nach der Umrechnung alle G-Kursnoten mindestens ausreichende Leistungen.
2) Übrige Fächer ausreichend.

Ausgleichsregelungen: Noten unter ausreichend (nach der Umrechnung auf G-Niveau)

Liegen in ein oder zwei Fächern Noten unter ausreichend … … ist der Abschluss erreicht.
Liegen in den Fächern Mathematik und Deutsch Noten unter ausreichend ... ... muss eines dieser Fächer durch E oder WPF ausgeglichen werden.
Liegen in drei Fächern Noten unter ausreichend … … muss ein Fach ausgeglichen werden.

Liegen dabei in den Fächern Mathematik und Deutsch Noten unter ausreichend …

… muss eines dieser Fächer zuerst ausgeglichen werden.
Liegen in vier Fächern Noten unter ausreichend … … ist der Abschluss nicht erreicht.

Versetzung in die Klassenstufe 10 (ÜSchO §67)

Notenbedingungen:

E-Kurse werden um eine Notenstufe besser auf G-Kurs-Niveau umgerechnet,
Bsp.: E-Kurs befriedigend = G-Kurs gut (E3 = G2)

Nach der Umrechnung auf G-Niveau: die Noten in
1) allen differenzierten Fächern befriedigend,
2) allen nichtdifferenzierten Fächern ausreichend.

 

Liegt in einem Fach eine Unterschreitung vor … … ist die Versetzung möglich.
Liegen in zwei Fächern je eine Unterschreitung vor … …müssen diese ausgeglichen werden.
Liegen in einem Fach zwei Unterschreitungen vor ... ... müssen diese ausgeglichen werden.
Liegen in drei Fächern Unterschreitungen vor … ... müssen diese ausgeglichen werden.
Liegen in vier Fächern oder in drei Fächern wovon
zwei aus Ma, D, E stammen, Unterschreitungen vor ...
… ist die Versetzung nicht möglich.

 

Qualifizierter Sekundarabschluss I (§75)

Notenbedingungen: E2-Kurse werden eine Notenstufe besser auf E1 umgerechnet.

1) E1-Kurse mindestens ausreichend.
2) Übrige Fächer mindestens ausreichend.

Liegt in einem Fach eine Unterschreitung vor ... ... ist der Abschluss erreicht.
Liegt in zwei Fächern je eine Unterschreitung vor ...
... müssen diese ausgeglichen werden.
Liegen in einem Fach zwei Unterschreitungen vor ...
… müssen diese ausgeglichen werden.
Liegen in drei Fächern Unterschreitungen vor ...
... müssen diese ausgeglichen werden.

Liegen in vier Fächern oder in drei Fächern wovon
zwei aus Ma, D, E stammen, Unterchreitungen vor ...

… ist der Abschluss nicht erreicht.

Unterschreitungen in Hauptfächern:
Unterschreitung in Deutsch, erster Fremdsprache und Mathematik können nur innerhalb dieser Fächergruppe bzw. durch Wahlpflichtfach ausgeglichen werden.

 

Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe (§30/3)

  E2-Kurse werden um eine Notenstufe besser auf E1-Kurs-Niveau umgerechnet.
Bsp: E2-Kurs ausreichend = E1-Kurs befriedigend
Notenbedingungen: 1. in E1-Kursen mindestens die Note befriedigend,
2. in allen nichtdifferenzierten Fächern mindestens die Note ausreichend.
Liegt eine Note unter der geforderten Mindestnote ... ... ist die Berechtigung erreicht.
Liegen in zwei oder drei Fächern Unterschreitungen vor ... ... müssen alle ausgeglichen werden.
Liegt in einem Fach eine Unterschreitung um zwei Notenstufen vor ... ... müssen diese ausgeglichen werden.
Liegen in drei Fächern Unterschreitungen vor ... ... darf nur ein Fach aus D, E, Ma dabei sein und alle Fächer müssen ausgeglichen werden.

Unterschreitungen in D, E, Ma: Ausgleich mit D, E, Ma, WPF
Unterschreitungen in den übrigen differenzierten und nichtdifferenzierten Fächern: Nach der Umrechnung auf E1: Ausgleich durch Fächer auf gleichem Niveau oder beliebigen nichtdifferenzierten Fächern.

(Quelle: Schulordnung für Rheinland-Pfalz vom 01.08.2018)